Kreisjugendring PDF Drucken E-Mail
Dienstag, den 01. April 2008 um 15:56 Uhr

Der KJR ist Arbeitsgemeinschaft von Jugendgemeinschaften/-gruppen. Er ist eine Untergliederung des Bayerischen Jugendrings und übernimmt deshalb auch öffentliche Aufgaben.

Hauptsächlich etwickelt der KJR Angebote für alle Kinder und Jugendlichen aller Altersstufen und unterstützt seine Mitgliedsverbände.

Weitere Aufgaben sind:

Verbesserung der Infrastruktur der Jugendarbeit (Einrichtungen und Personal)

Beteiligung an Planungsvorgängen (Jugendhilfeplanung, Bauleitplanung)

Interessensvertretung aller jungen Menschen

Öffentlichkeitsarbeit (nicht nur Berichte von Aktionen, sondern auch Darstellung von Problemen der Jugendarbeit)